(Symbolbild: Entscheidung (c) succo)

(Symbolbild: Entscheidung (c) succo)

Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit. Am 11. Februar habe ich über meine Erfahrungen mit der Paid4-Plattform www.fan-likes.de berichtet; Gegen den Betreiber hatte ich Strafanzeige wegen Betruges erstattet, da dieser das Guthaben nicht auszahlte. Die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz hat das Verfahren nun nach §153 StPO eingestellt.

Sperrung des Nutzerkontos nach Antrag auf Guthabenzahlung

Der Betreiber hatte, nachdem ich die Auszahlung der Provision beantragte, mein Nutzerkonto gesperrt und die Auszahlung zurückbehalten. Die Begründung war, dass ich mich im Nachhinein angeblich mit einer anderen IP-Adresse angemeldet hatte als bei der Registrierung.

Selbst unterstellt, dies wäre wahr, ist es natürlich trotzdem nicht zulässig, erzielte Provisionen im Nachhinein wieder zu entziehen; Es stellt einen strafrechtlich relevanten Vorgang dar. Da meine Recherchen ergaben, dass in der Branche gerne mal Konten gesperrt bzw. Auszahlungen verweigert werden, hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz Strafanzeige und -antrag wegen Betruges sowie wegen sämtlichen etwaig durch die StA festzustellenden Straftaten gegen den Betreiber erstattet.

Schuld wäre als gering anzusehen

Frau Oberamtsanwältin Christine Hörhammer teilte mit, dass die Schuld als zu gering anzusehen wäre. Es handele sich um private Streitigkeiten […], deren Bereinigung auf zivilrechtlichem Gebiet ausreichend möglich sei. Eventuelle zivilrechtliche Ansprüche würden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Kein öffentliches Interesse

Die Entscheidung sei auch dadurch bedingt, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestehe. Meines Erachtens – das habe ich auch in der schriftlichen Zeugenaussage ausgeführt – gibt es jedoch mehr Personen, die von der nachträglichen Entziehung der Provisionen betroffen sein könnten.

Ich glaube das, da man davon ausgehen kann, dass selten wegen einstelliger oder niedriger zweistelliger Beträge gestritten wird. Nicht selten wird nachgegeben, obgleich der Anspruch auf die Provision natürlich weiterhin bestehen bleibt.

Auch der auf mich harsch und einschüchternd wirkende und m. E. von Geringschätzung durchzogene Ton des Betreibers zielt m. E. darauf ab, dass man sich zurück zieht. Unter den Personen, die ernsthaft für Provisionen unterhalb des Mindestlohns dort Klickhühner spielen, sind sicherlich größtenteils Personen, die alters- oder bildungsbedingt ihre Rechte nicht kennen bzw. nicht wissen, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können.

Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit: Verfahren eingestellt

Das Verfahren wurde gemäß § 153 StPO eingestellt.

Die Einstellung ist unanfechtbar.

Zivilrechtliche Ansprüche: Mahnbescheid beantragen

Ich werde nun, wie dem Betreiber schon im Februar unter Fristsetzung und mit Hinweis auf das Kostenrisiko angekündigt wurde, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Die Provision habe ich bisher nämlich immer noch nicht erhalten.

Ich könnte mir vorstellen, dass die StA ermitteln würde, wenn mehrere etwaig geprellte Nutzer von fan-likes.de Strafanzeige erstatteten.

Falls Sie Ähnliches erlebt haben, würde ich mich über eine E-Mail an KristinaKralova [at] yandex.com freuen.

Die Wertungen entsprechen der persönlichen Auffassung der Herausgeberin.

Von Redaktion

8 Gedanken zu „Landau in der Pfalz. Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit | Fan-Likes.de“
  1. Schönen guten Abend!

    Mich würde interessieren, ob es hier schon ein Update gibt? Gibt es in dieser Sache etwas neues?

    Grüße

    1. Guten Morgen Bejamin,

      zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen dazu leider keine Informationen geben. Wenn Sie den Blog abonnieren werden Sie über Aktualisierungen informiert. Andernfalls schauen Sie gerne später wieder vorbei.

      Mit freundlichem Gruß

  2. Hallo,
    über eine Suche bei Google bin ich auf Ihren Bericht gestoßen und wundere mich doch etwas, dass Sie solche Probleme mit den Anbieter haben.
    Bisher war ich immer sehr zufrieden und Auszahlungen kamen stets pünktlich. Auch kann ich mich nicht über die Freundlichkeit des Betreibers beklagen.

    Hatten Sie schon Erfolg mit dem Mahnbescheid ?

    LG Sibylle

    1. Guten Morgen Sibylle,

      ich freue mich, dass Sie nur von positiven Erfahrungen berichten können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen leider keine weiteren Informationen geben. Wenn Sie den Blog abonnieren werden Sie über Aktualisierungen informiert. Andernfalls schauen Sie gerne später wieder vorbei.

      Mit freundlichem Gruß

  3. Wie gewünscht, hier meine Erfahrungen mit dem Anbieter:
    Ich bin selbst User bei Fan-Likes! Ohne Probleme! Der Anbieter arbeitet sauber und ordentlich. Das Script läuft fehlerfrei.
    Der Verdienst ist in Ordnung, ein nettes Taschengeld nebenbei!
    Meine Auszahlungsanforderungen wurden immer zügig und zuverlässig durchgeführt.
    Nicht umsonst wurden bereits mehrere tausend Euro an die User ausbezahlt!

    Wie bei jedem anderen Anbieter auch, haben Usersperren immer einen Hintergrund. Und mit einer entsprechenden Kommunikation, lassen sich Probleme total easy aus der Welt schaffen! Mit dem Admin kann man reden!
    Sie haben dann den harten Weg gewählt, wobei die Aussicht auf Erfolg mehr wie gering anzusehen war! Wer aufmerksam in dieser Szene herum liest, weiß auch warum!
    BTW: Sie können noch nicht mal den Namen des Betreibers korrekt ausschreiben! Sind Sie sich wirklich sicher, dass Sie hier eine korrekte Recherche durchgeführt haben?

    Nichts desto trotz sollte hier bereits Stoff für ein Update vorhanden sein. Und es wäre nach wie vor schön, wenn Sie diesen für alle Ihre Leser auch einfügen würden!

    Bitte entschuldigen Sie, aber ich meine, dass sie hier gar nichts mehr gegen den Betreiber unternommen haben! Groß getönt, wenig gemacht! Oder zu schwer beschäftigt. Mit Anzeigen gegen Chip.de oder der BILD Zeitung? Man weiß es nicht.

    Nichts desto trotz, weiterhin viel Erfolg!

    1. Hallo „Benjamin“, „Bernd“, „Sibylle“ und weitere,

      Sie sind m. E. nicht „User“ von Fan-Likes, wie Sie behaupten, sondern m. E. der Betreiber, der hier in Kommentaren, auf der Facebookseite und in E-Mails in seiner bereits bewährten, absolut unverhältnismäßig aggressiven Art ein Spiel mit vielen anonymen Konten spielt.

      Unabhängig davon, ob diese Vermutung stimmt oder nicht, lege Ihnen nahe, mit einem Psychologen zu sprechen. Ich habe u. a. ehrenamtlich eine Gesprächstherapie in einem psychologischen Krankenhaus gedolmetscht und bin der Überzeugung, dass Sie mit einem unverbindlichen Gespräch nichts falsch machen können. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Weitere „Anfragen“ dieser Art werden zukünftig weder von mir noch von anderen Mitgliedern der Redaktion beantwortet.

      Kristina Králová

  4. Hallo,
    leider kann ich die hier dargestellten Probleme nur bestätigen!

    Kurz zur Vorgeschichte:
    Vor etwas mehr als einem Jahr meldete ich mich bei diesem Anbieter an und war nur sporadisch aktiv je nach Lust und Laune.

    Zwei Mal setzte ich mein Guthaben in Werbung ein, jedoch wollte ich mich zuletzt auszahlen, lassen – das war März. Allerdings wartete ich vergebens und habe daher den Betreiber angeschrieben mit dem Erfolg, dass bei der Auszahlung es Unstimmigkeiten gäben würde.

    Mehrmals versuchte ich diese zu klären .. ohne Erfolg.

    Nun ziehe ich eine Beantragung eines Mahnbescheides in Erwägung, bin jedoch in Hinsicht auf Erfolg relativ unschlüssig. Daher meine Frage, besteht Aussicht auf Erfolg oder nicht? Hatten Sie, Frau Kralova schon Erfolg mit ihrem Mahnbescheid?

    Es ist einfach nur verdammt ärgerlich wegen so einem ″Kleinbetrag″ einen solchen Aufwand zu haben, aber weshalb etwas ″verschenken″, was einem schlussendlich doch zusteht.

    Bin einfach nur stinkesauer !

  5. Hallo Frau Králová,

    „Nun ziehe ich eine Beantragung eines Mahnbescheides in Erwägung, bin jedoch in Hinsicht auf Erfolg relativ unschlüssig. Daher meine Frage, besteht Aussicht auf Erfolg oder nicht? Hatten Sie, Frau Kralova schon Erfolg mit ihrem Mahnbescheid?“

    gibt es bezüglich meiner Frage auch mal bitte eine Antwort ?

    „Ich werde nun, wie dem Betreiber schon im Februar unter Fristsetzung und mit Hinweis auf das Kostenrisiko angekündigt wurde, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.“

    Oder war diese Ankündigung aus Ihren Artikel vom 9. Mai nur heiße Luft, weil Sie vielleicht doch keine Anspruch haben ?

    Es ist nicht sehr rühmlich auf Fragen Ihrer Leser nicht zu reagieren, zumal nach meinen Informationen über Mahnbescheide …

    1. Sie längst eine Zustellungsnachricht vom zuständigen Amtsgericht hätten erhalten müssen,

    2. somit gleichzeitig einen Antrag auf Erlass eines Vollsteckungsbescheides hätten,

    3. wie hier einer Leserin angekündigt, eine Aktualisierung hätte erfolgen können.

    So ein Verhalten macht einem genauso stinkig wie bei der eigentlichen Sache 👿

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