Symbolbild eines Polizisten | Ordnungsamt Berlin Kralova Recht
Symbolbild: Ordnungsamt

Berlin. Dass sich „Gesetzeshüter“ selbst nicht an Gesetze halten wird in der Presse nicht selten thematisiert. Ein städtischer Mitarbeiter ist nun gekündigt worden, da er während seiner Dienstzeit eine mit einem eingeprägten Hakenkreuz versehene Ausgabe von „Mein Kampf“ gelesen hatte.

Ordnungsamt kündigt: LAG bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hielt die Kündigung für rechtmäßig. Der Mitarbeiter hatte sich während der Arbeitszeit in einem Pausenraum mit der Lektüre befasst.

Die Redaktion der Legal Tribune Online führt dazu aus:

Der Mitarbeiter trete in seiner Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, begründet das LAG seine Entscheidung.

„Mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes – einem verfassungswidrigen Symbol – habe er in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen“

(Urteil vom 25.09.2017, Az. 10 Sa 899/17)

Von Redaktion

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