Amtsgericht Deggendorf verurteilt 20-jährigen Osterhofener nach Verfolgungsjagd mit Polizei

Der Fluchtversuch wurde als jugendtypisches Verhalten gewertet  und nach Jugendstrafrecht mit Geldstrafe, Freizeitarresten und Fahrverbot mit einjähriger Sperre geahndetf

 

Deggendorf. Wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässigem Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist am Montag ein 20-jähriger Auszubildender zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zudem wurde Freizeitarrest verhängt sowie ein Fahrverbot ausgesprochen.

Im März 2015 fuhr der Angeklagte abends gegen 19:30 Uhr mit einem Kleinkraftrad im Stadtgebiet Osterhofen mit etwa 35 km / h von der Preysingstraße in Richtung Lahrstraße. Ihm war bewusst, dass er für das Fahrzeug nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß, sowie kein Versicherungsschutz bestand. Er wollte an diesem Abend nach eigenen Angaben „ noch schnell tanken fahren“ und sich am nächsten Tag um das Versicherungskennzeichen kümmern. Die Drosselung des Kleinkraftrades war herausgenommen worden. Er besaß lediglich eine Fahrerlaubnis für Mofas.

Als ein Streifenwagen den jungen Mann zu einer Verkehrskontrolle anhalten wollte, erhöhte dieser seine Geschwindigkeit augenblicklich auf etwa 50 Stundenkilometer, was die Polizei veranlasste, die Verfolgung aufzunehmen. Der Angeklagte versuchte dabei mit seinem linken Fuß das Versicherungskennzeichen aus 2014 zu verdecken und zeigte sich unbeeindruckt von dem ihm mit Blaulicht und Sirene folgenden Polizeiwagen; Auf Höhe des Sonnenweges fuhr dieser sogar noch in Schlangenlinien um ein Überholen durch den Streifenwagen zu verhindern.

An der Straßenkreuzung in Richtung Wisselsinger Straße überquerte der Angeklagte ungebremst die Plattlinger Straße, woraufhin ein vorfahrtsberechtigter Pkw dazu gezwungen war, scharf abzubremsen. Der Streifenwagen konnte dem Angeklagten sodann aufschließen; die lauten Aufforderungen des Polizisten, anzuhalten, beantwortete der Flüchtige mit dem Versuch, den Streifenwagen nach links abzudrängen.

Beim Abbiegen in die Lahrstraße fuhr der Angeklagte wieder in Schlangenlinien und ohne die Fahrspur einzuhalten, woraufhin ein entgegenkommender Pkw an den rechten Fahrbahnrand fahren musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Symbolbild; Mit einem solchen Roller war der Angeklagte mit bis zu 50 km / h unterwegs. | Foto: Bruno Glätsch

 

Schließlich gelang es den Polizeibeamten, den Angeschuldigten zu überholen und durch Verengung der Fahrbahn zur Drosselung der Geschwindigkeit zu bringen. Auf Höhe der Einfahrt zum Freibadparkplatz stellten die Polizeibeamten den Streifenwagen ab. Der Angeschuldigte konnte jedoch seinen Roller nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr in den Streifenwagen, wodurch ein Fahrzeugschaden von etwa 2.300 Euro entstand. Er verletzte sich dabei an Knie und Finger.

Der Polizeibeamte sagte aus, dass der Angeklagte sich nach der Stellung sofort einsichtig gezeigt habe und höflich war. Er hatte sich umgehend entschuldigt.

Franz Gendritzki von der Jugendgerichtshilfe stellte fest, dass einzig das Alter von 20 Jahren des Angeklagten für eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht spreche; der junge Mann zeige eine Reifeverzögerung, die nicht unmaßgeblich durch die frühe Scheidung seiner Eltern sowie die heutige noch problematische Beziehung zu diesen bedingt sein dürfte. Gendritzki war der Auffassung, dass der Lebenslauf des Angeklagten, der den Besuch einer Förderschule sowie mehrere abgebrochene Ausbildungen beinhaltet, nicht untypisch für einen ADHS-Erkrankten sei.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 1250 Euro, ein Fahrverbot von drei Monaten sowie die Anweisung der Verwaltungsbehörde, dem Angeklagten für die Dauer von einem Jahr keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Staatsanwaltschaft wies auf die bestehenden Einträge im Bundeszentralregister des Angeklagten hin; Bedrohung sowie ein eingestelltes Verfahren wegen Strafvereitelung. Die Akte des letztgenannten Vergehens enthielt laut Richterin Julia Brunner in etwa die gleiche rote Linie, die auch in diesem Fall erkennbar war: Der Versuch, sich der Verantwortung zu entziehen. Der Angeklagte selbst teilte mit, dass er dachte, „er käme durch die Flucht davon“.

Brunner hielt am Jugendstrafrecht fest, was insbesondere darin begründet sei, dass es sich um eine jugendtypische Verhaltensweise und Straftat handele. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Zahlung von 400 Euro an die Caritas Deggendorf, bei der der Verurteilte seit etwa einem halben Jahr eine Schuldnerberatung wahrnimmt. Bei Nichtzahlung drohe Ungehorsamenarrest. Julia Brunner verhängte Freizeitarreste an zwei Wochenenden, die der Auszubildende in etwa zwei Monaten antreten muss. Der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem dreimonatigen Fahrverbot sowie der einjährigen Sperre, eine weitere Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen, kam die Richterin nach.

Gegen den Angeklagten sprachen die bisherigen Eintragungen im Bundeszentralregister sowie die Tatsache, dass dieser vorsätzlich mehrere Menschen gefährdet habe. Für den Angeklagten sprach, dass dieser vollumfänglich geständig und einsichtig war. Julia Brunner drückte dem jungen Mann gegenüber ihren Wunsch aus, dass die heutige Begegnung zwischen Ihnen hoffentlich die letzte gewesen sei.

Amtsgericht Deggendorf, 14.09.2015, 09:00 Uhr, Raum E24

 

Von Redaktion

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