Expertise in Sachen Distanzhandel: Advokatur Héritier & Partner

Freundlich unterstützt durch die Advokatur Héritier & Partner

Basel. Der E-Commerce gewinnt weiterhin Marktanteile und verändert die Branchen; Mit den damit einhergehenden Chancen tun sich naturgemäß auch Schwierigkeiten auf; Engagierte Rechtsexperten wie die der Advokatur Héritier & Partner haben es sich daher zur Aufgabe gemacht, Unternehmen und Privatpersonen in allen Belangen des Schweizer Internet- und E-Commerce Rechts zu beraten und zu vertreten.

Stetige Innovation in der E-Commerce

Aus einer neuen Studie der Fachhochschule für Wirtschaft Nordwestschweiz geht hervor:

Auf 6.45 Mrd. CHF beziffern der Verband des Schweizerischen Versandhandels VSV und GfK Switzerland den Wert online bestellter Waren mit Empfängeradresse in der Schweiz

Dieser für den Jahresbeginn 2016 benannte Wert ist knapp 10 Prozent höher als der des Vorjahres. Mit anderen Worten: Die Onlinehandelsplätze entwickeln sich stetig, wodurch sich auch die Gesetzeslage ständig neu ausrichtet.

Erschwerend kommt vor allem für online einkaufende Privatpersonen hinzu, dass die Schweiz zwar einzelne europäische Regelungen hinsichtlich des Internetrechts übernommen hat, es jedoch für das Fernabsatzgeschäft bisher keine einheitliche Gesetzesregelung gibt.

Schweizer Konsumenten sind beim Online-Shopping gesetzlich weit weniger geschützt als die Nachbaren in den umliegenden EU-Ländern.

– yourposition.ch

Eine Übersicht über die gesamte anwendbare Rechtsmaterie, mit der juristische Laien effektiv arbeiten können, kann somit kaum geschaffen werden.

Juristische Stolperfallen für Privatpersonen

Schweizer Bürger haben die höchste Kaufkraft in Europa. Die Möglichkeiten, die der innovative E-Commerce Markt bietet, bringen durch die unübersichtliche Rechtslage naturgemäß nicht nur das Problem der erschwerten Selbsthilfe mit sich; Auch schwarze Schafe versuchen, sich hier einen Anteil zu holen. Für die dabei „leicht verfügbaren“ Privatpersonen geht dies mit vielen rechtlichen Stolperfallen einher:

  • Gelten bei Internetbestellungen die gleichen Gewährleistungsrechte wie beim Kauf im Geschäft?
  • Gilt schweizerisches Recht, wenn ich als Käufer im Ausland bestellt habe?
  • Kam überhaupt ein gültiger Kaufvertrag zu Stande?

Mit solchen und ähnlichen Fragen werden Anwaltskanzleien täglich konfrontiert.

Überblick über die Rechtslage und Konfliktlösungshilfen

Im Internet finden Privatpersonen das Internationale Privatrecht IPRG und das Lugano-Übereinkommen LugÜ. Relevant für den E-Commerce sind vor allem der

  • Artikel 116 IPRG zu AGB-Vereinbarungen und Rechtswahl, der
  • Artikel 5 IPRG zur Rück- und Weiterverweisung und der
  • Artikel 17 LugÜ zum Gerichtsstand.

Sollten Sie mit diesen Informationen im Kontakt mit der Vertragspartei nicht weiterkommen, empfiehlt der VSV das Hinwenden an die vereinseigene Ombudsstelle. Sollte auch dieser Schritt nicht zur gewünschten Einigung führen, kommen noch zivilrechtliche Schritte in Frage.

Spätestens in diesem Fall empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer auf das E-Commerce Recht spezialisierten Advokatur:

Expertise in der Advokatur Héritier & Partner

Herr lic. iur. Patrick Héritier der gleichnamigen Baseler Advokatur berät und vertritt Privatpersonen gleichermaßen wie Unternehmen, wobei nach Leitprinzipien wie einer für den Konsumenten besonders wichtigen individuellen Kosten-Nutzen-Analyse, stetiger Kostentransparenz und unter absoluter Instruktionsgebundenheit gearbeitet wird.

Insbesondere in folgenden Rechtsgebieten erhalten Sie in der Advokatur Héritier & Partner eine umfassende Rechtsberatung:

  • Kaufvertragsrecht im Onlinehandel Schweiz
  • Markenschutzrecht
  • Urheberrecht
  • Persönlichkeitsrecht

Das Sekretariat ist werktags von 8 bis 18 Uhr besetzt:

Advokatur Héritier & Partner
Holbeinstrasse 36
CH-4051 Basel
info@rechtsanwalt-heritier.ch
Tel: +41 61 270 20 20

Herr lic. iur. Patrick Héritier & Partner freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Dieser Artikel bezieht sich auf die Gesetzeslage in der Schweiz. Er wurde mit größtmöglichster Sorgfalt erstellt, jedoch kann er keine Rechtsberatung durch eine Anwältin / einen Anwalt ersetzen.

Von Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Webseite arbeitet mit Cookies. Wenn Sie sich weiter auf dieser Seite aufhalten, stimmen Sie die Nutzungsbedingungen hinsichtlich unserer Cookies.   Mehr erfahren