Deggendorf. Ein von seiner ehemaligen Lebensgefährtin des Betruges bezichtigter 24-jähriger Deggendorfer ist am Amtsgericht von Richter Roland Saller wegen einem Facebookchat in allen sechs Tatvorwürfen freigesprochen worden.

In dubio pro reo: Amtsgericht Deggendorf spricht mutmaßlichen sechsfachen Betrüger in allen Anklagepunkten frei

Dem Produktionshelfer wurde zur Last gelegt, über das Online-Auktionshaus E-Bay sechs Artikel zum Verkauf angeboten und diese nach entrichteter Vorkasse nie verschickt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen dessen ehemalige Lebensgefährtin.

Foto: Symbolbild |Kevin Phillips, Dunbar | Pixabay

Im Dezember 2014 wurden über das E-Bay Konto des Angeklagten sechs Artikel, nämlich DVDs und elektronische Geräte, für einen Gesamtpreis von etwa 1010 Euro verkauft. Die sechs Artikel wurden vollständig von den Käufern per Vorkasse bezahlt, die Ware jedoch nie ausgeliefert.

Zweiteilige Hauptverhandlung

Am ersten Verhandlungstag des 15.09.2015 erklärte der Angeklagte, dass nicht er, sondern seine schon damalig ehemalige Lebensgefährtin diese Artikel über sein Konto eingestellt habe. Das Passwort habe er aus Sicherheitsgründen nicht herausgegeben, er wäre jedoch dabei gewesen, als die Artikel an seinem Computer eingestellt wurden. Richter Roland Saller machte keinen Hehl aus seiner Skepsis gegenüber dieser Aussage, insbesondere nachdem die Artikel teilweise in den sehr frühen Morgenstunden und an einem Werktag unter der Woche eingestellt wurden. Massiv gegen den Angeklagten sprach zudem, dass die Zahlungen auf seinem Privatkonto eingingen und er behauptete, das Geld daraufhin an seine ehemalige Freundin in bar – folglich nicht eindeutig nachweisbar – herausgegeben zu haben. Eine Geschädigte legte zudem den Ausdruck einer separaten Zahlungsaufforderung des Angeklagten vor, nach der der Preis der ersteigerten Ware auf das Konto des Angeklagten und eben nicht auf das der ehemaligen Lebensgefährtin überwiesen werden sollte.

Die als Zeugin geladene ehemalige Lebensgefährtin blieb der Verhandlung unentschuldigt fern. Fraglich war, ob Sie überhaupt eine Ladung erhielt, da diese zu diesem Zeitpunkt mit ihrem neuen Lebensgefährten Hartz IV beziehen und in ihrem Auto leben würde.

Neues Beweismittel: 43-seitiger Facebookchat entlastet Angeklagten; Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen dessen ehemalige Lebensgefährtin

Der Angeklagte legte dem Gericht den 43-seitigen Ausdruck eines Chatprotokolls aus Facebook vor, in dem dieser die ehemalige Freundin wiederholt aufforderte, die Artikel endlich zu versenden, da er Schwierigkeiten mit den Käufern bekam, die vergeblich auf Ihre Ware warteten.

Unterbrechung der Hauptverhandlung und Verfügung des Selbstleseverfahrens

Angesichts der Vorlage dieses Beweismittels erwähnte Richter Roland Saller die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens. Verteidiger Hubert Seidl aus Deggendorf widersprach jedoch, da der Angeklagte unschuldig sei; Im Zweifel könne zudem die Echtheit des Chatprotokolls durch einen Sachverständigen bestätigt werden.

Oberstaatsanwalt Maximilian Kitzbichler bezeichnete es als auffällig, dass derzeit ein ähnliches Verfahren gegen die durch das Chatprotokoll belastete Zeugin geführt werde. Richter Roland Saller verfügte daraufhin die Unterbrechung der Hauptverhandlung sowie das Selbstleseverfahren des 43-seitigen Chatprotokolls. Er kündigte darüber hinaus an, den als Zeuge geladenen ermittelnden Polizeibeamten aus prozesstaktischen Gründen nicht an diesem Verhandlungstag, sondern erst am Tag der Prozessfortsetzung vernehmen zu wollen, für den Fall, dass die möglicherweise in ihrem Auto lebende Zeugin nicht geladen werden könne respektive wieder nicht erscheinen würde.

Am Donnerstag, den 1. Oktober 2015, wurde die Verhandlung fortgesetzt, wobei auch die ehemalige Lebensgefährtin, die mittlerweile ihren Wohnort in Hengersberg hat, erschien.

Polizeizeuge nahm Kontakt mit E-Bay auf

Der als Zeuge geladene ermittelnde Polizist sprach bezüglich der Kontaktaufnahme mit dem Auktionshaus von acht oder neun Artikeln, die über das Konto des Angeklagten eingestellt oder gekauft wurden. Bis auf die sechs eingestellten im Prozess relevanten Artikel gäbe es keine Auffälligkeiten.

Die ehemalige Lebensgefährtin sagte im Zeugenstand aus, sie sei damals aus eigenem Antrieb zur Polizei gegangen, da sie der Angeklagte bezüglich der Vorgänge auf E-Bay des Betruges bezichtigte.

Als die Zeugin mit dem 43-seitigen Chatprotokoll konfrontiert wurde, leugnete diese die Echtheit der sie belastenden Passagen. Sie gestand auf Nachfrage des Verteidigers Hubert Seidl aber ein, dass es Kontakt zwischen ihr und dem Angeklagten über Facebook gegeben hätte.

Sie bestätigte die Aussage des Angeklagten aus dem ersten Verhandlungstages, dass diese mit ihrem Freund im Dezember 2014 bei dem Angeklagten für ein paar Tage wohnen durften, da sie obdachlos waren und beseitigte damit die ursprüngliche Skepsis des Richters.

Nachdem sich Richter Roland Saller rückversicherte, dass die Zeugin die Belehrung zur Wahrheitspflicht verstanden hatte, wurde sie gefragt, ob ihre damaligen Aussagen gegenüber der Polizei der Wahrheit entsprächen. Sie bejahte, leugnete jedoch auf Nachfrage des Verteidigers, dass sie das Vernehmungsprotokoll danach noch einmal gelesen hätte; sie hätte es lediglich ohne zu lesen unterschrieben.

Staatsanwältin Carina Kalleder konfrontierte die Zeugin damit, dass nicht nur gegen sie, sondern auffällig auch gegen ihren Lebensgefährten ähnliche Strafverfahren anhängig seien, was die Zeugin bestätigte, leugnete abschließend jedoch ausdrücklich, etwas mit den sechs zu verhandelnden Betrugsfällen zu tun zu haben.

Schulden als Tatmotiv

Vom Gericht konnte festgestellt werden, dass besonders die Schulden der Zeugin, die nach deren eigenen Angaben im mittleren vierstelligen Bereich liegen sollen, ein Motiv für den vom Angeklagten geschilderten Tathergang darstellen. Zudem kann der Zeugin Arglist unterstellt werden, da Sie nach eigenen Angaben selbst über ein Girokonto verfügt, jedoch in der Beweismittelaufnahme trotzdem festgestellt werden konnte, dass den sechs geprellten Käufern jeweils separat die Kontoverbindung des angeklagten ehemaligen Freundes und E-Bay-Kontobesitzers mitgeteilt wurde, offensichtlich um den Verdacht bei etwaiger Ahndung entsprechend von sich zu lenken.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Staatsanwältin Carina Kalleder begründete in ihrem Plädoyer die Forderung nach einem Freispruch des Angeklagten damit, dass nach der abschließenden Beweisaufnahme durch das Gericht die Anschuldigungen keinen Bestand mehr hätten. Sie verwies ausdrücklich auf die ähnlichen anhängigen Verfahren gegen die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten.

Verteidigung einer Meinung mit der Staatsanwaltschaft

Verteidiger Hubert Seidl schloss sich der Staatsanwaltschaft an: Er könne sich kurzfassen; sein Mandant sei von der ehemaligen Lebensgefährtin über das Ende der sechsjährigen Beziehung hinaus ausgenutzt worden.

Im Zweifel für den Angeklagten: Freispruch

Richter Roland Saller sprach den 23-jährigen Produktionshelfer von allen sechs Anklagepunkten frei. Er schloss sich in seiner Begründung der Staatsanwältin und dem Verteidiger an, wobei er betonte, er habe insbesondere nach der Vorlage des Chatprotokolls „erheblichste Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten.

Die Kostenfolge ergibt sich aus dem Gesetz: Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen. Gegen die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten sowie deren jetzigen Lebensgefährten wird weiterhin wegen des Betruges ermittelt. Die Dame kann darüber hinaus mit einem Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage rechnen.

1. Verhandlungstag: Amtsgericht Deggendorf, 15.09.2015, 14:00 Uhr, Verhandlungssaal E24

2. Verhandlungstag: Amtsgericht Deggendorf, 01.10.2015, 11:00 Uhr, Verhandlungssaal E24

Von Redaktion

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