Landgericht Deggendorf entzieht Führerschein, verhängt Freiheitsstrafen und Geldbußen


Deggendorf. Wegen einer Serie von Wohnungseinbruchsdiebstählen und sechs Einbrüchen in eine Hengersberger Werkstatt in den Jahren 2012 und 2013 wurden am Mittwoch, den 19.03.2014, vier junge Angeklagte verurteilt. Die vier Täter (heute 20, 20, 22 und 24 Jahre alt) haben Haft- und Jugendstrafen zwischen sieben Monaten und drei Jahren zu verbüßen. Zudem wurden Geldbußen verhängt, zu Sozialarbeit verurteilt und ein Führerschein zeitweise eingezogen.

Die Haftstrafen wurden „gerade noch so“ zur Bewährung ausgesetzt.Im September 2012 drangen nachts drei der Angeklagten in das Privatwohnhaus des getrennt lebenden Vaters der heute 20jährigen Tatbeteiligten in Mietraching ein, nachdem sie in der vorherigen Nacht das Drahtgitter vor dem Kellerfenster weggerissen haben. Die damals 18jährige Tochter des Bestohlenen zeichnete ihren beiden Freunden vorher eine detailgetreue Skizze von dem Haus. Sie entwendeten einen Geldbetrag von 5000 Euro.

Im Oktober 2012 brachen drei der Angeklagten in das Privatwohnhaus der Großeltern der Tatbeteiligten ein. Einer der drei Täter (heute 24) offenbarte den Fund von 6200 Euro Bargeld nur der tatbeteiligten Enkelin der Hauseigentümer, worüber der Richter Dr. Anton seinen Missmut kundtat, dass die 20jährige sogar im Rahmen einer Straftat in der Aufteilung des Diebesgutes noch betrügen würde.

Im selben Monat drangen die Angeklagten erneut in das Haus der Großeltern ein und entwendeten zu viert einen 80 kg schweren Waffenschrank um ihn in der Wohnung der Enkelin aufzubrechen. Nachdem das gewaltsame Öffnen mit einer Flex, Hämmern und Brechstangen scheiterte, fuhren diese den Schrank zu einem Platz am Donauufer um das geräuschvolle Öffnen des Schrankes zu Ende zu bringen. Dieser enthielt ein Kleinkalibergewehr, eine Münzsammlung, einen PKW-Schlüssel, sechs Goldringe. Erbeutet wurden zudem ein Laptop, Notarurkunden und ingesamt 3200 Euro Bargeld. Es entstand ein Sachschaden von 200 Euro.

Bei den Hausdurchsuchungen der Täter wurde ein so umfangreiches Arsenal an Diebeswerkzeug sichergestellt, dass einer der Schöffen die Frage in den Raum stellte, ob diese fünf Anklagepunkte nur die „Spitze des Eisbergs“ seien. Die zuvor erbeutete Waffe wurde eingezogen.

Foto: Symbolbild | Bruce Emmerling | Pixabay

An Neujahr 2013 drangen zwei der Angeklagten (heute 20 und 24) in eine Hengersberger Werkstatt ein. Der Einbruch gelang mit Hilfe eines Schlüssels, den der vierte Tatbeteiligte von einem ehemals dort beschäftigten Freund erhielt. Der aufgebrochene Tresor enthielt Bargeld in Höhe von 4000 Euro, einen weiteren Schlüssel für die Werkstätte und vier Motorradschlüssel. Es entstand ein Sachschaden von 400 Euro. Vor dem Diebstahl waren die vier Angeklagten bereits fünfmal nachts in der Werkstatt um sich einen Überblick über die Lage und die potentielle Beute zu verschaffen.Einer der Tatbeteiligten wurde in einem fünften Anklagepunkt für das Fahren einer Honda in Ottmaring verurteilt, da er ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Haftpflichtversicherung fuhr.

Frau Huber von der Jugendgerichtshilfe stellte bei zwei der drei nach Jugendstrafrecht zu verurteilenden Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine nicht dem Alter entsprechende Entwicklung fest. Einer der Angeklagten verfüge aber über eine große potentielle Leistungsfähigkeit, da er u. a. die achte Klasse überspringen konnte, obwohl er insgesamt 15 mal umgezogen sei. Alle Angeklagten waren vorbestraft, teilweise mehrfach wegen Diebstahls sowie Einbruchs, fahrlässiger Körperverletzung und falscher Verdächtigung.

Teilweise riss der Richter die Inhalte der Vorstrafenakten nur kurz an, da er sie schon so oft vorgelesen habe.

Die Staatsanwältin Frau Regina Ellsperger hielt in Ihrem Plädoyer zum größten Teil an der Angklageschrift fest. Zwei Überraschungszeugen, die einem der Angeklagten ein Alibi für die zweite Tat in Schützing geben wollten, konnten das Jugendschöffengericht nicht überzeugen; Der entwendete 80 Kilo schwere Waffenschrank hätte nicht von den sonst nur zwei beteiligten Männern ins Auto getragen werden können, während die einzige Frau Schmiere stand bzw. das Auto heranfuhr. Dem Antrag des Verteidigers Herrn Kempe auf Freispruch in dieser Sache, konnte daher nicht stattgegeben werden. Die Finanzierung des Autos, mit dem sie teilweise zu den Tatorten fuhr, hatte sie mit einer Schuldensumme von anfangs 28.000 Euro erst in die finanzielle Notlage gebracht, die sie dazu veranlasst haben soll, die Taten zu begehen.

In der 25-minütigen Pause, in der sich das Gericht beriet, zeigte sich bei der Hälfte der Angeklagten und deren Angehörigen ein reuevolles Verhalten, während die andere Hälfte auf dem Flur lachend über die verwendete Flex zum Aufbruch des Tresores bzw. Waffenschranks scherzte.

Nach fast fünf Stunden der Beweisaufnahme und Beratungszeit wurden um 18:15 Uhr die Urteile verkündet.

Jugendschöffengericht verurteilt vier geständige Angeklagte in allen fünf Anklagepunkten

Das Gericht orientierte sich in Hinsicht des Strafmaßes eng an den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der drei Verteidiger Herrn Christian Gätzschmann aus Plattling, Herrn Herbert Kolp aus Deggendorf sowie Herrn Peter Kempe aus Dingolfing. Lediglich im Fall der heute 20jährigen Täterin verhängte das Gericht eine siebenmonatige Haftstrafe und die Ableistung von 80 Sozialstunden, welche deutlich über dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft von vier Wochen Dauerarrest lag.

Die Verfolgung der Straftaten sei nur möglich gewesen, da der vierte, „nur“ an zwei Taten beteiligte Täter als ehemaliger Partner der 20jährigen aus Missmut die Polizei informierte. Er käme als einer von sieben Partnern für die Vaterschaft des zweijährigen Kindes in Frage.

Nach Auffassung des Richters Dr. Anton Nachreiner bahnen die schädlichen Neigungen der 20-jährigen Drahtzieherin den Weg in eine „Profi-Gangsterkarriere“. Sie habe Glück, dass Familiendiebstahl strafrechtlich zwar nicht relevant sei, machte aber deutlich, dass ihr moralisches und menschliches Verhalten, das sie veranlasste ihre engsten Verwandten auszurauben, fast schlimmer wögen als die schädlichen Neigungen der Mitangeklagten zusammen.

Das Gericht mahnte in der 25-minütigen Urteilsverkündung eindringlich zu rechtskonformem Verhalten und verwies darauf, nicht zimperlich im Verhängen von bis zu vierwöchigem Ungehorsamenarrest zu sein, sollte gegen Bewährungsauflagen verstoßen werden. Alle Angeklagten erklärten Rechtsmittelverzicht, wonach das Urteil rechtskräftig ist.

Landgericht Deggendorf, 19.03.2014, 13:30 Uhr, Raum E24

Von Redaktion

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