Symbolbild: Justiziar
Symbolbild: Justiziar

Im Mai 2016 habe ich Beschwerde beim deutschen Presserat wegen der Veröffentlichung eines Fotos eines unbekleideten Opfers durch BILD-Online erhoben. Der Deutsche Presserat sprach daraufhin eine Missbilligung gegen BILD-Online aus. Der Justiziar war sehr kreativ…

Der Justiziar führte u. a. in seiner Stellungnahme an:

Ein presseethischer Verstoß komme schon deshalb nicht in Betracht, weil auf dem „Foto“ schlicht nichts zu erkennen sei.

Haben Sie schon mal einen Artikel mit einem Foto bebildert, auf dem „schlicht nichts zu erkennen“ ist?

Nein?

Ich auch nicht… 😉

Der Justiziar behauptete dann, dass es „schon einiges an Fantasie“ bräuchte, um bei dem „Pixelhaufen“ einen Menschen „erahnen zu wollen“:

„Anders als bei den anderen beiden Aufnahmen, die dem Beitrag beigestellt und auf denen Menschen zu erkennen seien, zeige die hier in Rede stehende Aufnahme im Ergebnis nur einen „Pixelhaufen“. Die Aufnahme sei derart unscharf, dass es schon einiges an Fantasie brauche, hier überhaupt einen Menschen erahnen zu wollen, […]“

Ok. Aber…

„[…] zumal das, was man für einen Kopf halten könnte, zusätzlich noch einmal verpixelt worden sei.“

Warum denn den Kopf verpixeln, wenn auf dem ursprünglichen „Pixelhaufen“ doch eh „schlicht nichts zu erkennen“ ist? 😉

Vielleicht ist die Kreativität, die der Herr Justiziar dem Presserat und mir als Beschwerdeführerin zuschreibt, lediglich seine eigene, die er auf andere projiziert?

Bild: Freundlich zur Verfügung gestellt von Clker-Free-Vector-Images.

Von Redaktion

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